Fußballregeln – 2023/2024
Inhaltsverzeichnis: ein / aus

Regel 5 – Schiedsrichter

1. Entscheidungsgewalt des Schiedsrichters

Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die uneingeschränkte Befugnis hat, die Spielregeln beim Spiel durchzusetzen.

2. Entscheidungen des Schiedsrichters

Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und des Fußballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner Einschätzung und darf die in seinem Ermessen angebrachten Maßnahmen im Rahmen der Spielregeln durchsetzen.

Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidungen auf »Tor« oder »Kein Tor« und das Ergebnis des Spiels. Die Entscheidungen des Schiedsrichters und aller anderen Spieloffiziellen sind stets zu respektieren.

Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält. Verlässt der Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in den Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.

Vorbehaltlich von Regel 12.3 und des VAR-Protokolls darf eine Disziplinarmaßnahmer nach Fortsetzung des Spiels nur ausgesprochen werden, wenn ein anderer Spieloffizieller das betreffende Vergehen ausgemacht und dem Schiedsrichter vor Wiederaufnahme des Spiels zu melden versucht hat. In diesem Fall wird das Spiel nicht gemäß der für dieses Vergehen vorgesehenen Spielaufnahme fortgesetzt.

Bei Unpässlichkeit des Schiedsrichters darf das Spiel unter der Leitung eines anderen Spieloffiziellen fortgesetzt werden, bis der Ball das nächste Mal aus dem Spiel geht.

3. Rechte und Pflichten

Der Schiedsrichter hat

  • die Spielregeln durchzusetzen,
  • das Spiel zusammen mit den anderen Spieloffiziellen zu leiten,
  • als Zeitnehmer zu fungieren, Aufzeichnungen über das Spiel zu machen und den zuständigen Instanzen einen Spielbericht zukommen zu lassen, einschließlich Angaben zu Disziplinarmaßnahmen oder sonstigen Zwischenfällen vor, während oder nach dem Spiel, und
  • die Fortsetzung des Spiels zu überwachen und/oder anzuzeigen,

Vorteil

  • das Spiel bei einem Verstoß oder Vergehen weiterlaufen zu lassen, sofern das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, dadurch einen Vorteil erhält, und das Vergehen zu ahnden, wenn der mutmaßliche Vorteil nicht sofort oder innerhalb weniger Sekunden eintritt,

Disziplinarmaßnahmen

  • bei mehreren gleichzeitigen Vergehen das schwerste Vergehen hinsichtlich Sanktion, Spielfortsetzung, physischer Härte und taktischer Auswirkungen zu ahnden,
  • Disziplinarmaßnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben,
  • die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds für die Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschließlich des Elfmeterschießens) Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Wenn ein Spieler vor Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, hat der Schiedsrichter die Befugnis, die Spielteilnahme des Spielers zu verhindern (siehe Regel 3.6). Der Schiedsrichter meldet jegliches sonstige Fehlverhalten,
  • die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn bis zum Verlassen des Spielfeldes nach dem Spiel, einschließlich während der Halbzeitpause, der Verlängerung und des Elfmeterschießens, gelbe oder rote Karten zu zeigen, wenn es die Wettbewerbsbestimmungen zulassen, einen Spieler mit einer Zeitstrafe vorübergehend vom Spiel ausschließen,
  • Maßnahmen gegen Teamoffizielle zu ergreifen, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, wobei er sie ermahnen, verwarnen (gelbe Karte) oder des Spielfelds und dessen unmittelbarer Umgebung, einschließlich der technischen Zone, verweisen darf (rote Karte). Kann der Täter nicht eruiert werden, wird die Disziplinarmaßnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen. Ein medizinischer Teamoffizieller, der ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf bleiben, wenn dem Team keine andere medizinische Person zur Verfügung steht, und handeln, wenn ein Spieler eine medizinische Behandlung benötigt,
  • auf Hinweis anderer Spieloffizieller über Ereignisse zu entscheiden, die er selbst nicht gesehen hat,

Verletzungen

  • das Spiel weiterlaufen zu lassen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Spieler nur leicht verletzt ist,
  • das Spiel zu unterbrechen, wenn ein Spieler ernsthaft verletzt ist, und zu veranlassen, dass dieser vom Spielfeld gebracht wird. Ein verletzter Spieler darf nicht auf dem Spielfeld behandelt werden und darf dieses erst nach der Spielfortsetzung wieder betreten. Wenn der Ball im Spiel ist, muss der Spieler das Spielfeld über die Seitenlinie betreten. Wenn der Ball aus dem Spiel ist, darf der Spieler das Spielfeld über eine beliebige Begrenzungslinie betreten. Ausnahmen von der Verpflichtung zum Verlassen des Spielfelds bestehen nur, wenn:
    • sich ein Torhüter verletzt,
    • ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
    • Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
    • sich ein Spieler schwer verletzt
    • ein Spieler durch ein physisches Vergehen verletzt wurde, für das der Gegenspieler verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde (z. B. rücksichtsloses oder grobes Foulspiel), sofern die Untersuchung/Behandlung schnell abgeschlossen wird,
    • ein Strafstoß verhängt wurde und der verletzte Spieler der Schütze ist,
  • dafür zu sorgen, dass ein blutender Spieler das Spielfeld verlässt. Der Spieler darf das Spielfeld erst auf ein Zeichen des Schiedsrichters wieder betreten, der sich davon überzeugt haben muss, dass die Blutung gestoppt wurde und dass sich kein Blut auf der Ausrüstung befindet,
  • dafür zu sorgen, dass der Spieler das Spielfeld auf der Trage oder zu Fuß verlässt, wenn der Schiedsrichter den Ärzten und/oder Sanitätern erlaubt hat, das Spielfeld zu betreten. Ein Spieler, der diese Regel nicht befolgt, wird wegen unsportlichen Betragens verwarnt,
  • einem Spieler, der das Spielfeld zur Behandlung einer Verletzung verlassen muss, die Karte vor Verlassen des Spielfelds zu zeigen, wenn er einen Spieler verwarnen oder des Feldes verweisen will,
  • das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortzusetzen, wenn das Spiel nicht aus einem sonstigen Grund unterbrochen wurde oder eine Verletzung eines Spielers nicht auf ein Vergehen zurückgeht,

Eingriffe von außen

  • das Spiel wegen eines Vergehens oder eines Eingriffs von außen zu unterbrechen, auszusetzen oder abzubrechen, z. B. wenn:
    • das Flutlicht unzureichend ist,
    • ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen, einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft, kann der Schiedsrichter das Spiel je nach Ausmaß des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen, aussetzen oder abbrechen,
    • ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst, wird das Spiel unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt,
    • bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs Spielfeld gelangt. In diesem Fall muss der Schiedsrichter:
      • das Spiel nur dann unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball fortsetzen, wenn das Spielgeschehen gestört wurde. Wenn der Ball ins Tor geht und und kein Spieler des verteidigenden Teams aufgrund des Eingriffs am Spielen des Ball gehindert wurde, zählt der Treffer, selbst wenn es zu einem Kontakt mit dem Ball gekommen ist, es sei denn, der Eingriff erfolgte durch das angreifende Team,
      • das Spiel weiterlaufen lassen, wenn das Spielgeschehen nicht gestört wurde, und das störende Element so schnell wie möglich entfernen lassen,
  • unbefugten Personen das Betreten des Spielfelds zu verbieten.

4. Video-Schiedsrichterassistent (VAR)

Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Organisator eines Spiels/Wettbewerbs sämtliche An forderungen des Unterstützungs- und Bewilligungsprogramms zur VAR-Einführung (IAAP) (gemäß IAAP-Dokumenten der FIFA) erfüllt und die schriftliche Erlaubnis der FIFA erhalten hat.

Der Schiedsrichter darf ausschließlich bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen im Zusammenhang mit folgenden Situationen von einem VAR unterstützt werden:

  • Tor/kein Tor
  • Strafstoß/kein Strafstoß
  • direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung)
  • Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler)

Der VAR unterstützt den Schiedsrichter anhand von Wiederholungen des Vergehens oder Vorfalls. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung ausschließlich aufgrund von Informationen des VAR und/oder einer eigenen Videoüberprüfung am Spielfeldrand (Schiedsrichter-Videoüberprüfung).

Außer bei schwerwiegenden übersehenen Vorfällen muss der Schiedsrichter (oder gegebenenfalls ein anderer Spieloffizieller auf dem Spielfeld) immer eine Entscheidung treffen (einschließlich des Verzichts, ein mögliches Vergehen zu ahnden). Eine solche Entscheidung kann nicht geändert werden, es sei denn, es handelt sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung.

Videoüberprüfung nach erfolgter Spielfortsetzung

Wurde das Spiel unterbrochen und bereits wieder fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beißens des Gegners oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähenden Handlung eine Videoüberprüfung vornehmen und entsprechende Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

5. Schiedsrichterausrüstung

Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung

  • Pfeife(n)
  • Uhr(en)
  • gelbe und rote Karten
  • Notizblock (oder ein sonstiges Mittel für Aufzeichnungen über das Spiel)

Weitere Ausrüstungsteile

Ebenfalls erlaubt sind:

  • Ausrüstung zur Kommunikation mit anderen Spieloffiziellen (Fahne mit Vibrations-/Piepsignal, Headset etc.),
  • elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (EPTS) oder sonstige Geräte zur Kontrolle der Fitness.

Schiedsrichter und andere Spieloffizielle auf dem Spielfeld dürfen weder sonstige elektronische Geräte, auch keine Kameras, noch Schmuck tragen.

6. Zeichen von Schiedsrichtern

Die zulässigen Schiedsrichterzeichen sind den Grafiken zu entnehmen. (Anmerkung: siehe Regelheft des DFB)

7. Haftung von Spieloffiziellen

Weder der Schiedsrichter noch ein anderer Spieloffizieller haftet für:

  • Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern,
  • Sachschäden jeglicher Art,
  • sonstige Schäden von Einzelpersonen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäß den Spielregeln oder im Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Austragung, Durchführung oder Leitung eines Spiels zurückzuführen sind oder sein könnten.

Dazu gehören unter anderem Entscheidungen:

  • ob der Zustand des Spielfelds oder seiner Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht,
  • ein Spiel aus einem beliebigen Grund abzubrechen,
  • ob die Spielfeldausstattung und der Ball spieltauglich sind,
  • das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf den Zuschauerrängen zu unterbrechen oder nicht,
  • das Spiel zu unterbrechen oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz bringen zu lassen,
  • zu verlangen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz gebracht wird,
  • einem Spieler das Tragen bestimmter Kleidungs- und Ausrüstungsteile zu gestatten oder nicht,
  • soweit es in der Zuständigkeit des Schiedsrichters liegt, Personen (einschließlich von Team- und Stadionverantwortlichen, Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderen Medienvertretern) den Aufenthalt in der Nähe des Spielfelds zu gestatten oder nicht,
  • die der Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft, die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines nationalen Fußballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder -reglementen ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.

Zusätzliche Erläuterungen des DFB

  1. Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung die Farbe Schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen werden.
  2. Ist der Schiedsrichter über eine Entscheidung im Zweifel, so befragt er den Schiedsrichter-Assistenten, ehe er die Entscheidung trifft!
  3. Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen nicht mehr zulassen.
  4. Bei starker Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.
  5. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren.
  6. Den Spielern ist es gestattet, während Spielunterbrechungen Erfrischungsgetränke zu sich zu nehmen. Sie müssen sich hierzu jedoch an die Seitenlinie begeben. Hingegen ist es untersagt, mit Wasser gefüllte Plastiksäcke oder andere Behälter auf das Spielfeld zu werfen.
  7. Der Platzverein ist für den Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten sowohl vor dem Spiel, während des Spieles und nach dem Spiel, als auch beim Verlassen des Platzes verantwortlich.
  8. Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem er und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben. Diese Strafbefugnis erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause und endet mit dem Verlassen des Spielfeldes. Vor dem Spiel des Feldes verwiesene Spieler können ersetzt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
  9. Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der andere Verein und der Schiedsrichter die Pflicht zu warten, wobei sich der Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögern darf.
  10. Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur erfolgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungsverhältnisse, Flutlichtausfall, Einflüsse von außen wie Zuschauerausschreitungen, massive Bedrohungen oder ein tätlicher Angriff gegen den Schiedsrichter oder sein Team sein.

Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2023/24 sind unterstrichen.