Fußballregeln – 2023/2024
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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

1. Sicherheit

Spieler dürfen keine gefährliche Ausrüstung verwenden oder tragen.

Das Tragen von Schmuck (Halsketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, Leder- und Gummibänder usw.) ist verboten. Sämtliche Schmuckstücke sind zu entfernen. Das Abdecken von Schmuck mit Klebeband ist untersagt.

Spieler sind vor Spielbeginn, Auswechselspieler vor dem Betreten des Spielfeldes zu kontrollieren. Wenn ein Spieler unerlaubte/gefährliche Ausrüstung oder Schmuck verwendet oder trägt, muss der Schiedsrichter ihn anweisen:

  • das Teil zu entfernen und
  • das Spielfeld bei der nächsten Unterbrechung zu verlassen, wenn der Spieler der Anweisung nicht Folge leisten kann oder will.

Spieler, die der Anweisung nicht Folge leisten oder das Teil erneut tragen, werden verwarnt.

2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung

Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen:

  • Trikot mit Ärmeln
  • kurze Hose
  • Stutzen – wird außen Klebeband oder anderes Material angebracht/getragen, muss es die gleiche Farbe haben wie der Teil der Stutzen, auf dem es angebracht ist oder den es bedeckt.
  • Schienbeinschoner – diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen, der angemessenen Schutz bietet, und von den Stutzen abgedeckt werden
  • Schuhe

Torhüter dürfen Trainingshosen tragen.

Ein Spieler, der versehentlich einen Schuh oder Schienbeinschoner verliert, muss ihn so schnell wie möglich, spätestens jedoch während der nächsten Spielunterbrechung wieder anziehen. Wenn der Spieler davor den Ball spielt und/oder ein Tor erzielt, zählt der Treffer.

3. Farben

  • Die beiden Teams tragen Farben, durch die sie sich klar voneinander sowie von den Spieloffiziellen unterscheiden.
  • Die beiden Türhüter tragen Farben, durch die sie sich klar von den anderen Spielern sowie von den Spieloffiziellen unterscheiden.
  • Wenn die Trikots der beiden Torhüter dieselbe Farbe haben und keiner ein Ersatztrikot hat, darf der Schiedsrichter das Spiel dennoch beginnen.

Unterhemden müssen:

  • einfarbig und in der Hauptfarbe der Trikotärmel oder
  • in exakt demselben Muster/denselben Farben wie die Trikotärmel gehalten sein.

Unterhosen/Leggings müssen in der Hauptfarbe der Hosen oder des untersten Teils der Hose gehalten sein. Spieler desselben Teams müssen dieselbe Farbe tragen.

4. Weitere Ausrüstungsteile

Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B. Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Torhütermützen und Sportbrillen sind erlaubt.

Kopfbedeckungen

Etwaige Kopfbedeckungen ausgenommen Torhütermützen)

  • müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Trikots gehalten sein (vorausgesetzt, die Spieler desselben Teams tragen dieselbe Farbe),
  • müssen der professionellen Erscheinung der Spielerausrüstung entsprechen,
  • dürfen nicht am Trikot befestigt sein,
  • dürfen weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (z. B. Öffnungs-/Verschlussmechanismus um den Hals),
  • dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente).

Elektronische Kommunikation

Spielern (einschließlich Auswechselspielern, ausgewechselten und des Feldes verwiesenen Spielern) ist es nicht erlaubt, irgendeine Form von Elektro- oder Kommunikationsgeräten zu tragen oder einzusetzen (es sei denn, elektronische Leistungs- und Aufzeichnungsgeräte sind erlaubt). Der Einsatz von Elektro- oder Kommunikationsgeräten durch Teamoffizielle ist zulässig, sofern dies in direktem Bezug zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Spieler oder zu taktischen oder Coachingzwecken geschieht. Eingesetzt werden dürfen aber nur kleine, tragbare Geräte (z. B. Mikrofon, Kopfhörer, Ohrhörer, Mobiltelefon, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop). Teamoffizielle, die unzulässige Geräte verwenden oder sich aufgrund des Einsatzes von Elektro- oder Kommunikationsgeräten unangemessen verhalten, werden des Feldes verwiesen.

Elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (EPTS)

Wenn tragbare Technologien als Teil von elektronischen Leistungs- und Aufzeichnungssystemen (EPTS) bei Spielen eines offiziellen Wettbewerbs der FIFA, einer Konföderation oder eines nationalen Fußballverbands eingesetzt werden, muss der Wettbewerbsorganisator gewährleisten, dass die an der Spielerausrüstung angebrachte Technologie keine Gefahr darstellt und die Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für EPTS erfüllt.

Die Institute, die die Tests durchführen, müssen von der FIFA zugelassen werden.

Wenn der Spiel- oder Wettbewerbsorganisator EPTS zur Verfügung stellt, muss er gewährleisten, dass die Informationen und Daten, die von den EPTS während Spielen eines offiziellen Wettbewerbs in die technische Zone übertragen werden, verlässlich und präzis sind.

Das FIFA-Qualitätsprogramm für EPTS unterstützt den Wettbewerbsorganisator bei der Bewilligung von verlässlichen und präzisen EPTS.

5. Slogans, Botschaften, Bilder und Werbung

Die Ausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen. Spieler dürfen keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Spieler und/oder das Team durch den Wettbewerbsorganisator, den nationalen Fußballverband oder die FIFA sanktioniert.

Grundsätze

  • Regel 4 gilt für die gesamte Ausrüstung (einschließlich Kleidung), die von Spielern, Auswechselspielern und ausgewechselten Spielern getragen wird. Ihre Bestimmungen gelten auch für alle Teamoffiziellen in der technischen Zone.
  • Folgendes ist (grundsätzlich) zulässig:
    • Nummer und Name des Spielers, Teamwappen/-logo, Slogans/Embleme von Initiativen zur Förderung von Fußball, Respekt und Integrität sowie Werbung, die gemäß Wettbewerbsbestimmungen oder Regelungen der nationalen Fußballverbände, der Konföderationen oder der FIFA zulässig sind
    • Angaben zum Spiel: Teams, Datum, Wettbewerb/Veranstaltung, Spielort
  • Zulässige Slogans, Botschaften oder Bilder sollten nur auf der Vorderseite des Trikots und/oder auf der Kapitänsbinde angebracht werden.
  • In einigen Fällen dürfen Slogans, Botschaften oder Bilder nur auf der Kapitänsbinde angebracht werden.

Regelauslegung

Ob ein Slogan, eine Botschaft oder ein Bild zulässig ist, steht in Regel 12 (Fouls und sonstiges Fehlverhalten), wonach der Schiedsrichter Maßnahmen gegen einen Spieler ergreifen muss, der eines der folgenden Vergehen begeht:

  • anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Handlungen
  • provozierende, höhnische oder aufhetzende Handlungen

Slogans, Botschaften oder Bilder, die in eine dieser Kategorien fallen, sind unzulässig.

Während »religiös« und »persönlich« relativ eindeutig zu definieren sind, ist »politisch« weniger klar. In jedem Fall unzulässig sind Slogans, Botschaften oder Bilder mit Bezug auf:

  • jegliche lebende oder verstorbene Person (außer ihr Name ist Teil des offiziellen Wettbewerbsnamens),
  • jegliche lokale, regionale, nationale oder internationale politische Partei/Organisation/Vereinigung etc.,
  • jegliche lokale, regionale oder nationale Regierung oder ihre Abteilungen, Ämter oder Stellen,
  • jegliche diskriminierende Organisation,
  • jegliche Organisation, deren Zwecke/Handlungen eine erhebliche Zahl von Menschen beleidigen könnten,
  • jegliche spezifische politische Handlung/Veranstaltung.

Beim Gedenken an ein bestimmtes nationales oder internationales Ereignis sind die Empfindlichkeiten des gegnerischen Teams (einschliesslich dessen Fans) und der Öffentlichkeit zu bedenken.

Die Wettbewerbsbestimmungen können weitere Be- oder Einschränkungen enthalten, insbesondere bezüglich der Größe, Anzahl und Position zulässiger Slogans, Botschaften oder Bilder. Streitigkeiten in Bezug auf Slogans, Botschaften oder Bilder sollten vor einem Spiel/Wettbewerb beigelegt werden.

6. Vergehen/Sanktionen

Bei einem Verstoß gegen diese Regel muss das Spiel nicht unterbrochen werden und der Spieler:

  • wird vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um die Ausrüstung in Ordnung zu bringen,
  • verlässt bei der nächsten Spielunterbrechung das Spielfeld, sofern er die Ausrüstung noch nicht in Ordnung gebracht hat.

Ein Spieler, der das Spielfeld verlässt, um die Ausrüstung in Ordnung zu bringen oder auszutauschen,

  • muss von einem Spieloffiziellen kontrolliert werden, bevor er das Spielfeld wieder betreten darf,
  • darf das Spielfeld nur mit der Erlaubnis des Schiedsrichters betreten (eine solche Erlaubnis darf bei laufendem Spiel erteilt werden).

Ein Spieler, der das Spielfeld ohne Erlaubnis wieder betritt, wird verwarnt. Wenn das Spiel für eine Verwarnung unterbrochen wird, wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Hat der Spieler jedoch ins Spielgeschehen eingegriffen, wird das Spiel mit einem direkten Freistoß (oder Strafstoß) an der Stelle des Eingriffs fortgesetzt.

Zusätzliche Erläuterungen des DFB

  1. Vor allem bei mehrfarbiger Spielkleidung prüft der Schiedsrichter vor Spielbeginn, ob eine klare Unterscheidung während des Spiels gewährleistet ist.
  2. Das Spielen in normalen Schuhen ist gestattet, wenn diese keine Gefährdung für andere Spieler darstellen.
  3. Der Spielführer muss zu seiner Kennzeichnung an einem Oberarm eine Armbinde tragen..
  4. Zeigt ein Spieler ein Unterziehhemd, auf dem Aufdrucke angebracht sind, (Slogans, Bilder, Werbeaufschriften), so hat der Schiedsrichter dies im Spielbericht zu melden.

Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2023/24 sind unterstrichen.


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