Regeltest – Storys

Welt-Premiere in Leer (Ostfriesland)

Videobeweis: Schiedsrichter nimmt Torentscheidung zurück

Der SONNTAGS REPORT berichtete am 6. Juni 1999, dass der Schiedsrichter des Spiels Ihrhove IV – Kickers Leer II das Spiel nach einer Torentscheidung gerade wieder anpfeifen wollte, als er von einer Zuschauerin, die das Spiel mit einer Videokamera aufzeichnete, darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er unmittelbar vor der Torerzielung eine strafbare Abseitsstellung übersehen hätte.

Der Unparteiische sah sich die betreffende Szene auf dem Monitor der Kamera an, erkannte seinen Fehler, annullierte den Treffer und ordnete als Spielfortsetzung einen indirekten Freistoß wegen der Abseitsstellung an.

Das wiederum missfiel den Leeranern, die sich betrogen fühlten und unter Protest das Spielfeld verließen. Erst nachdem der Trainer seinen enttäuschten Spielern verklarte, dass der Referee seine Entscheidungen bis zur Spielfortsetzung revidieren darf, waren sie zur Fortsetzung der Begegnung bereit. Das Spiel endete schließlich mit 1:0 für die Mannschaft der »Kamerafrau«.

Die Frage: Wurde dem ostfriesischen Schiedsrichter wegen seiner Pioniertat, nämlich der weltweit ersten Anwendung des Videobeweises während des laufenden Spiels, die goldene Ehrennadel des Fußballverbandes verliehen?

Lösung

Lösung

Der Spielleiter erhielt keinen Orden !!!

Die Rücknahme seiner Torentscheidung bis zur Ausführung des Anstoßes wäre noch regelgerecht. Aber bereits 1997 hat die FIFA die Unterstützung des Schiedsrichters mit Videosystemen ausdrücklich verboten.

Dem französischen Fußballverband wurde sogar untersagt, ein solches System zur Überprüfung und Korrektur von Schiedsrichterentscheidungen auch nur zu erproben.

Mittlerweile gib es ja bekanntlich den Video-Schiedsrichterassistenten (VAR). Dieser darf allerdings nur in bestimmten Wettbewerben eingesetzt werden, ist streng reglementiert und bedarf der schriftliche Erlaubnis sowohl des IFAB als auch der FIFA.