Regeländerungen zur Saison 2009/2010
Regel 11 – Abseits
In den Auslegungen der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für die Schiedsrichter wird der zweite Absatz unter Vergehen neu formuliert (Regelheft Seite 72):
• Jeder verteidigende Spieler, der aus irgendeinem Grund ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld verlässt, befindet sich bis zur nächsten Spielunterbrechung mit Blick auf ein Abseits auf der eigenen Tor- oder der Seitenlinie. Verlässt er absichtlich das Spielfeld, wird er bei der nächsten Spielunterbrechung verwarnt.
Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers
Unter »Elfmeterschießen« wurde der vorletzte Punkt der Ausführung (Regelheft Seite 113) um den Satz erweitert:
• Ein so ausgemusterter Spieler darf nicht am Elfmeterschießen teilnehmen.
Die Technische Zone
Die fünfte »allgemeine Leitlinie« wurde neu formuliert:
• Jeweils nur eine Person darf von der Technischen Zone taktische Anweisungen erteilen.
Spiele mit ausländischen Mannschaften
Der DFB-Spielausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2009 in Berlin gemäß § 32 Nr. 1., Absatz 3 des Allgemeinverbindlichen Teils der DFB-Spielordnung die folgenden Ausführungsbestimmungen für den internationalen Spielverkehr erlassen:
1. Spiele mit Mannschaften anderer Nationalverbände, die der FIFA angeschlossen sein müssen, sind genehmigungspflichtig. Dies gilt jedoch nicht für offizielle Wettbewerbe der FIFA und UEFA. § 3 Nr. 1., Absatz 2 der DFB-Satzung in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zu den FIFA-Statuten bleibt unberührt.
2. Die Anträge sind unter der Verwendung der bekannten Vordrucke für Spiele
a) von Lizenzspieler-Mannschaften bei der DFL
b) von allen übrigen Mannschaften über den jeweils zuständigen Landes- oder Regionalverband beim DFB zur Genehmigung vorzulegen.
3. Die Genehmigung ist rechtzeitig zu beantragen, möglichst aber 14 Tage vor dem ersten Spiel bzw. vor Reisebeginn. Bei Spielen in Nicht-EULändern müssen die Anträge auf Spielgenehmigung spätestens vier Wochen vor der Abreise beim DFB eingehen.
4. Bei Inanspruchnahme von Spielvermittlern können Anträge nur dann genehmigt werden, wenn die vermittelten Spiele durch einen von der FIFA bzw. UEFA lizenzierten Spielvermittler abgeschlossen wurden. Der Vermittler ist unter Vorlage einer Vertragsausfertigung bekannt zu machen.
5. Spiele von kombinierten Vereinsmannschaften sind möglich, wenn die Spieler aus nicht mehr als zwei Vereinen kommen.
6. An einem Spieltag darf die Gesamtspielzeit nicht mehr als das Doppelte der normalen Spielzeit (Herren: 90 Minuten, Jugendliche je nach Altersklasse) betragen. Für Freundschaftsspiele der Jugend ist zudem § 9 Nr. 3. der DFB-Jugendordnung zu beachten.
7. Werden Spiele ohne Genehmigung durchgeführt, kann dies durch den zuständigen Landesverband nach dessen geltenden Bestimmungen geahndet werden. Für Vereine, die der Sportgerichtsbarkeit des DFB unterliegen, richtet sich eine eventuelle Bestrafung nach § 7 Nr. 1. a) der Rechts-und Verfahrensordnung des DFB.
8. Durch die Genehmigung des Antrags sind die Vereine von der Pflicht zur Abstellung ihrer Spieler nicht entbunden, wenn zur gleichen Zeit Auswahl-Spiele anstehen.
Änderungen in den Anweisungen des DFB zur Saison 2009/2010
zur Regel 4 – Ausrüstung der Spieler
Die Stutzen einer Mannschaft müssen zur klaren Unterscheidung von der anderen Mannschaft in der Farbe einheitlich sein. Wollen die Spieler Tapebänder anbringen, so müssen diese in der gleichen Farbe wie die Stutzen sein, lediglich ein höchstens zwei cm breiter Tapestreifen darf auch eine andere Farbe haben.
zur Regel 5: Schiedsrichter
Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen nicht mehr zulassen.