Lehrarbeit

Die Strafgewalt des Schiedsrichters – Lektion 2

Einschränkungen der Strafgewalt

Methodische Vorüberlegungen

Auf der Suche nach neuen Wegen in der Lehrarbeit bietet der Regellängsschnitt  eine effiziente Möglichkeit, Regelwissen zu vertiefen. Ein anderer didaktischer Kniff, vertiefende Einsichten in das Regelwerk zu vermitteln, besteht im Contraverfahren :

Üblicherweise gehen wir in der Lehrarbeit z. B. der Frage nach, wann (welche) Spielstrafen verhängt werden müssen. Neu und interessanter wäre es zu hinterfragen, in welchen Situationen der Schiedsrichter keine Spielstrafen verhängen kann.

Weitere Fragestellungen könnten zum Beispiel lauten: »Wen darf der Spielleiter nicht persönlich bestrafen?«; »Wann kann die Abseitsregel nicht angewandt werden?«; »Tore, die keine Anerkennung finden«; »In welchen Spielsituationen benötigt der Schiedsrichter seine Pfeife nicht ?«

Dieses Lehrverfahren soll nachstehend im Rahmen der Behandlung der Vorteilsbestimmung unter dem Aspekt »Kein Vorteil« angewandt werden.

Das Contraverfahren macht beim Thema »Strafgewalt des Schiedsrichters« mit der Frage nach den Grenzen der Macht doppelten Sinn:

  • Zum einen bietet eine solche Untersuchung eine besonders effektive Möglichkeit, eminent wichtige Regelinhalte zu wiederholen
  • zum andern kann den Kritikern der Schiedsrichtergilde aufgezeigt werden, dass es mit der Allmacht der Spielleiter wohl doch nicht so weit her ist.

Der Ablauf der Lehrveranstaltung erfolgt wie in Lektion 1 beschrieben.

Regellängsschnitt »Keine Strafgewalt«

Regel: Anweisung
1 (Satzung: Wenn der Schiedsrichter Mängel am Platzaufbau nicht vor Beginn des Spieles beim Platzverein moniert hat, so darf er diese nicht im Spielbericht aufführen)

(Aus Regel 5:) Bricht der Schiedsrichter das Spiel aus Witterungsgründen oder anderen Gründen (z. B. wegen eines defekten Tores) vorübergehend ab, so darf er mit der Spielfortsetzung nicht länger als 30 Minuten warten (eine gewisse Großzügigkeit des Spielleiters wird erwartet, wenn das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit doch noch fortgesetzt werden könnte).
2 Keine Einschränkungen
3 Wenn der Schiedsrichter nach der Halbzeitpause einen ihm nicht gemeldeten Torwartwechsel feststellt, so darf er keine Verwarnung aussprechen: Er hätte vor Beginn der 2. Halbzeit die Spielführer fragen müssen, ob ausgetauscht wurde.
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5 Der Schiedsrichter soll von einer Spielunterbrechung absehen, wenn dies von Vorteil für diejenige Mannschaft ist, gegen die eine Regelübertretung begangen wurde. Der Schiedsrichter darf eine Vorteilsentscheidung nicht mehr rückgängig machen, wenn zwischenzeitlich der Ball ins Aus gespielt wird. Der Schiedsrichter darf eine Entscheidung nur ändern, wenn er festgestellt hat (u.a. durch Befragen der Assistenten oder (in seltenen Ausnahmen) der Spieler), dass sie falsch war. Wichtige Voraussetzung: Das Spiel darf noch fortgesetzt worden sein !
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7 Der Schiedsrichter muss verlorengegangene Zeit (im Gegensatz zur vergeudeten Zeit) nachspielen lassen.
8 Bei Schiedsrichterbällen darf der Spielleiter Regelverstöße nicht mit Spielstrafen ahnden, wenn der Ball den Boden noch nicht berührt hat.
9 Wenn das Spiel durch einen irrtümlichen Pfiff unterbrochen wird, können Regelverstöße, die nach der Spielunterbrechung begangen werden, nicht mit Spielstrafen belegt werden. (Unzulässig ist auch der Zuruf »weiterspielen", um das Spiel fortzusetzen)
10 Der Schiedsrichter darf ein Tor auf keinen Fall anerkennen, wenn der Ball durch einen äußeren Einfluss berührt wurde, bevor er die Torlinie überquert.
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12 In dieser Regel ist verbindlich festgelegt, bei welchen Regelübertretungen der Spielleiter welche Strafe zu verhängen hat. (Verstößt er gegen diese grundlegenden Vorschriften, indem er z. B. bei einem absichtlichen Handspiel einen indirekten Freistoß verhängt, begeht er einen Regelverstoß. Regelverstöße können Spielwiederholungen nach sich ziehen).

(Aus Regel 5:) Spielstrafen können nur verhängt werden, wenn sich das Vergehen auf dem Spielfeld ereignet und der Ball im Spiel ist.

(Aus Regel 5:) Persönliche Strafen können gegen Spieler vor Beginn des Spieles erst nach Betreten des Spielfeldes ausgesprochen werden.
13 – 17 Wenn Regelverstöße vor der Spielfortsetzung begangen werden, kann der Spielleiter deswegen keine Spielstrafen verhängen. Das gilt gleichermaßen, solange der Ball nach der Spielfortsetzung noch nicht im Spiel ist (zum Beispiel bei Freistößen und Abstößen aus dem (eigenen) Strafraum). Lässt der Schiedsrichter eine schnelle Spielfortsetzung zu, darf er beabsichtigte persönliche Strafen nicht mehr aussprechen. (!)
11 m Bei Jugendspielen darf der Schiedsrichter keine Feldverweise auf Zeit aussprechen.
Tabelle 1 – Regellängsschnitt »Keine Strafgewalt«